VIP-Autowaschsalon Braunschweig
VIP-Autowaschsalon | Ackerstrasse 80 | 38126 Braunschweig
ÖFFNUNGSZEITEN:
MO-FR: 8.00 - 19.00
SA: 8.00 - 17.00
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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen, Bedienerhinweise und Einfahrtbedingungen - Autowaschstraße

Die Reinigung von Fahrzeugen in der Autowaschstraße/AB Waschplätzen/Staubsaugerplätzen erfolgt ausdrücklich u. ausschließlich unter Zugrundlegung der nachfolgenden Bedingungen u. Hinweise:

  1. Die Benutzerhinweise/Bedienungshinweise/Einfahrtshinweise, sowie Anweisungen des Betreibers, sowie des Personals sind unbedingt zu beachten.
  2.  Den jeweiligen Bedienerhinweis, des einzelnen Fahrzeugherstellers, insbesondere zur Waschstraßenbenutzung sind unbedingt vom Benutzer zu beachten.
  3. Der Waschanlagenbetreiber gewährleistet eine dem allgemeinen Stand der Waschtechnik entsprechende, ordnungsgemäße und schonende Einigung der Fahrzeuge.
  4. Der Benutzer hat etwaige Ansprüche auf Nachbesserung, wegen unzureichender Reinigung unverzüglich nach Verlassen der Waschanlage beim Betreiber/Personal geltend zu machen, ansonsten erlischt jeglicher Anspruch auf Nachbesserung.
  5. Eine Haftung des Anlagenbetreibers entfällt ebenfalls, soweit der Kunde Ersatzansprüche wegen offensichtlicher Schäden/Mängel an seinem Fahrzeug dem Anlagenbetreiber nicht vor dem Verlassen des Betriebsgrundstückes mitteilt, es sei denn der Betreiber hat den Schaden grob fahrlässig oder vorsätzlich verschuldet.
  6. Der Benutzer der Waschanlage ist verpflichtet, dem Betreiber/Personal rechtzeitig auf alle ihm bekannten Umstände aufmerksam zu machen, die zu einer eventuellen Beschädigung seines Fahrzeuges oder Autowaschstrasse führen können, anderenfalls beschränkt sich die Haftung des Betreibers auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit.
  7. Der Waschanlagenbetreiber haftet dem Benutzer nur auf Ersatz etwaiger Schäden, soweit diese auf Umständen beruhen, die der Waschanlagenbetreiber durch Anwendung der erforderlichen Sorgfalt hätte abwenden können.
  8. Bei Eintritt einer Nachbesserung, oder eines Schadens durch den Waschvorgang in der Waschanlage haftet der Waschanlagenbetreiber ausschließlich für den unmittelbaren Schaden, Folgeschäden werden nicht ersetzt, es sei denn, dass dem Waschanlagenbetreiber eine Haftung auf grobe Verschulden trifft.
  9. Eine Haftung für die Beschädigung der außen an der Karosserie angebrachten Teile, wie zum Beispiel Zierleisten, Spiegel, Antennen, Scheibenwischer, Scheibenwischergegenstände, Stoßfänger, Tankdeckel, Scheinwerferwischanlage, Dachgepäckträger, sowie für hierdurch ggf. verursachten Lack und Schrammschäden, bleibt ausgeschlossen, es sei denn, den Waschanlagenbetreiber trifft eine Haftung aus groben Verschulden.
  10. Von der Haftung ausgeschlossen sind Reifen und Felgen mit einer Breite von mehr als 33,0cm, Reifen und Felgen mit einer Höhe von weniger als 7,5cm, Felgen mit überstehenden Felgenrand, Fahrzeuge mit Spurverbreiterung an der Hinterachse, Fahrzeugradstand über 320,0cm, Youngtimer und Oldtimer, also Fahrzeuge, die älter als 20 Jahre sind, Fahrzeuge mit nicht serienmäßige angebrachten Teilen – falls diese Haftungsausschlüsse nicht beachtet werden, erfolgt die Autowäsche auf eigene Gefahr.
  11. Das zu waschende Fahrzeug muss sich im technisch einwandfreien Zustand befinden (zum Beispiel Lack, Nachlackierungen, keine groben Steinschlagschäden, alle Außenteile einwandfrei und fest angebracht, Reifendruck korrekt, Zuladung usw.)
  12. Ausgeschlossen ist die Haftung ebenfalls für Schäden, die durch Nichtbeachtung des Benutzers durch mitgeteilter- oder angebrachter Einfahrt- und Benutzeranweisungen verursacht werden, es sei denn es trifft den Betreiber Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit.
  13. Das Waschprogramm läuft vollautomatisch ab, daher ist es strickt und ausdrücklich untersagt in der Waschanlage mit eigener Motokraft zu fahren, Gas zu geben, zu lenken, zu bremsen oder Ähnliches.
  14. Die Waschanlage ist erst nach vollständig beenden Waschvorgang zu verlassen, dieses wird durch optischem Ausfahrtsignal am Ende der Waschanlage angezeigt.
  15. Bei irgendwelchen Unklarheiten ist vom Benutzer unbedingt das Personal zu befragen.
  16. Ersatzansprüche jeglicher Art wegen offensichtlicher Schäden oder Nachbesserung können nur geltend gemacht werden, wenn diese vor dem Verlassen des Grundstückes dem Betreiber/Anlagenleiter mitgeteilt worden sind.
  17. Für Schäden an Fahrzeugen oder Gegenständen des Kunden, die durch Dritte verursacht werden, haftet der Betreiber nicht.
  18. Das Abstellen von Fahrzeugen des Kunden, Hängern und/oder deren Aufbauten, Teile, auf dem Geländer der Waschanlage erfolgt auf eigene Gefahr, der Waschanlagenbetreiber übernimmt hierfür keine Haftung für Schäden oder Verlust.
  19. Dachgepäckträger, Schilder, SUV Reserveradabdeckungen und Aufbauten am zu waschenden Fahrzeug sind rechtzeitig vor der Benutzung der Waschanlage vom Benutzer abzubauen, bei Nichtbeachtung übernimmt der Betreiber keine Haftung, es sei denn der Schaden wurde vom Betreiber grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht.
  20. Seitenspiegel sind vom Benutzer rechtzeitig vor der Einfahrt in die Autowaschstrasse soweit möglich in Richtung des Fahrzeughacks einzuklappen, bei Nichtbeachtung übernimmt der Betreiber keine Haftung, es sei denn es trifft den Betreiber grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz.
  21. Antennen sind vom Benutzer in jedem Fall rechtzeitig vor Benutzung der Autowaschstrasse einzuschieben bzw. abzuschrauben, für nicht eingeschobene Antennen bzw nicht abmontierte Antennen übernimmt der Betreiber keinerlei Haftung, es sei denn der Schaden wurde vom Betreiber grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht.
  22. Tank- und Wartungsklappen müssen vom Benutzer an seinem Fahrzeug absolut sicher verriegelt sein, ansonsten trifft den Betreiber keine Haftung, es sei denn der Betreiber hat den Schaden grob fahrlässig oder unter Vorsatz verursacht.
  23. Nummernschilder müssen vom Benutzer an seinem Fahrzeug vorschriftsmäßig und sicher befestigt (angeschraubt) sein, ansonsten trifft den Betreiber keine Haftung, es sei denn der Betreiber hat den Schaden grob fahrlässig oder unter Vorsatz verursacht.
  24. In der Autowaschstrasse (Waschband) den Scheibenwischer unbedingt ausgeschaltet lassen, dieses gilt ebenfalls für Intervall und/oder Regensensor.
  25. Der Betreiber übernimmt keine Haftung für Zubehör, welches nicht vom Fahrzeughersteller (original) geliefert und montiert wurde.
  26. Die Haftung entfällt insbesondere dann, wenn ein Schaden durch die nicht ordnungsgemäß befestigten Fahrzeugteile, die nicht zur Serienausstattung des Fahrzeuges gehören (z.B Spoiler, Antenne, oder Ähnliches) verursacht werden.
  27. Keinerlei Haftung für Fahrzeuge mit Vorschäden.
  28. Keinerlei Haftung für Fahrzeuge mit „H“ Kennzeichen.
  29. Radfelgen dürfen in keinem Fall über die Reifen hinausragen.
  30. Auf dem gesamten Betriebsgelände gilt die StVO, bitte unbedingt und überall nur in sehr langsamen Schritttempo fahren.
  31. Auf dem Förderband der Autowaschstrasse in keinem Fall mit eigener Motorkraft fahren und bitte ebenfalls nicht lenken oder bremsen, das Getriebe immer in Leerlauf schalten/lassen, Motorabstellen, bei Nichtbeachtung übernimmt der Betreiber zum Einen keine Haftung, es sei denn es trifft ihn grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz, zum Anderen haftet der Benutzer für eventuelle Schäden die durch sein Fehlverhalten an der Autowaschtechnik/Gebäude oder Dritten gegenüber entstehen.
  32. Hochglanzpolierte Felgen sind sehr empfindlich und sind daher für eine Reinigung in der Autowaschstrasse ungeeignet, für solche Felgen wird vom Betreiber keine Haftung übernommen, es sei denn den Betreiber trifft Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit.
  33. Am Benutzerfahrzeug verbaute Touch Sensoren/berührungslos Sensoren z.B Kofferraumklappe sind während des gesamten Waschvorgangs zu deaktivieren.
  34. Funkschlüssel während des gesamten Waschvorgangs im Benutzerfahrzeug belassen, da ansonsten die Gefahr von automatischer Verriegelung/ Aktivierung der Bremse besteht.
  35. Automatische Heckspoiler am Benutzerfahrzeug immer einfahren.
  36. Bei Bussen/Camper mit Markise wird keine Haftung für Schäden übernommen, resultierend aus dem Fall, dass sich Textillappen in/an der Markise der Anbauten oder Halteklammern des Fahrzeuges verschlingen sollten, es sei denn den Betreiber trifft Vorsatz oder Fahrlässigkeit.
  37. Heckkameras während des gesamten Waschvorgangs eingefahren lassen.
  38. Für Augenscheinlich bereits ausgeblichene, alte, poröse Cabriolet-Verdecke und/oder Cabriolet-Verdecke mit bereits vorhandenen Löchern/Rissen/Knicken wird keine Haftung dafür übernommen soweit hieraus Schäden am Verdeck oder am Benutzerfahrzeug resultieren.
  39. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, so berührt dieses die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.
  40. Soweit sie vorstehende Einfahrtsbedingungen/Bedienerhinweis nicht erfüllen möchten oder nicht erfüllen können, bitten wir Sie, diese Autowaschstrasse nicht zu benutzen.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.